Unser Leistungsspektrum
im Einzelnen
§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer
sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
1Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Kontakt:
info@netzwerk-jugendhilfe.de
Telefon: Frau Nicola Hirsch
0177 / 268 1308
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